Häufige Fragen

 

Weitere Fragen der Quartierbevölkerung wurden am Livestream-Informationsabend beantwortet (Publikumsfragen ab Minute 00:47:40).

 

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Wer ist die Eigentümerin? Wer investiert hier?

Eigentümerin ist die CSA Real Estate Switzerland, eine Anlagegruppe der Credit Suisse Anlagestiftung. Investoren der Anlagegruppe sind ausschliesslich Schweizer Pensionskassen.

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Wie stark wird Basel noch wachsen? Gibt es ein Wachstumsziel?

Die Bevölkerungszahl wird bis zum Jahr 2035 auf rund 220‘000 steigen. Der kantonale Richtplan verfolgt das Ziel, dass die steigende Wohnraumnachfrage im Kanton befriedigt werden kann. Der kantonale Richtplan verfolgt eine Siedlungsentwicklung nach innen, mit höheren Wohndichten bei möglichst hoher Lebensqualität. Das Thema «Mehr Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung schaffen» ist dabei zentral. Neuer Wohnraum soll auf geeigneten Arealen, die sich in Transformation befinden und deren Nutzung intensiviert werden kann, entstehen. Durch Um- und Aufzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets und durch punktuelles Wachstum in die Höhe kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

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Ist diese starke Verdichtung für Basel nicht zu viel?
Warum braucht es 100 weitere Wohnungen?

Um das im kantonalen Richtplan definierte Wachstumsziel und den Bestand an preisgünstigem Wohnraum zu erhalten, sind zwingend zusätzliche Wohnungen nötig. Durch die Transformation bestehender unternutzter Areale kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden und gleichzeitig der Druck auf den preisgünstigen Bestand gemindert werden.
Die Anzahl Arbeitsplätze hat in den letzten zehn Jahren im Vergleich zur Anzahl Wohnungen stärker zugenommen. Damit steigt auch die Zahl der Pendler. Nur wenn das Wohnangebot mit der Entwicklung der Arbeitsplätze Schritt hält, kann das Pendleraufkommen auf einem verhältnismässigen Niveau stabilisiert werden.

 

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Warum muss in Basel immer mehr und immer höher gebaut werden?

Die Höhe ergibt sich aus dem Ziel, möglichst viel attraktiven Wohnraum auf möglichst kleiner Fläche zu schaffen, ohne bestehenden Wohnraum zu vernichten. Weitere Einflussfaktoren sind die baurechtlichen Möglichkeiten (Lichteinfallswinkel und Schattenwurf) und städtebauliche Überlegungen (Massstäblichkeit, Verhältnis Höhe zu Fussabdruck). Wenn in die Höhe gebaut wird, kann am Boden viel Grünfläche erhalten bleiben.

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Gibt es ein Hochhaus-Konzept für Basel?

Im Juni 2010 hat das Planungsamt Basel-Stadt ein Hochhauskonzept veröffentlicht. Dieses dient als Grundlage für die Beurteilung von entsprechenden Projekten und Planungsvorhaben. Gemäss dem Konzept sollen neue Hochhäuser im Rahmen einer städtischen Strategie gesetzt und beurteilt werden. Dabei folgt das Konzept verschiedenen städtebaulichen Prinzipien, aus denen sich die für die Realisierung von Hochhäusern geeigneten Gebiete ableiten lassen. In den übrigen Gebieten der Stadt Basel ist der Hochhausbau gemäss dem Konzept unter Berücksichtigung des Erhalts typischer Quartierstrukturen, wie zum Beispiel der Blockrandbebauung, eingeschränkt und unterliegt situativen Untersuchungen. Dass auf dem Horburg-Areal ein Hochhaus vorgeschlagen wird, ergibt sich durch das Areal selbst: Der historisch wertvolle Gebäudebestand sowie die grosszügigen Freiräume sollen möglichst erhalten und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Eine punktuelle Verdichtung mittels Hochhaus ermöglicht dies und hat sich im Verfahren als städtebaulich gewinnend herauskristallisiert. Hochhäuser können abgesehen von den Vorgaben des Hochhauskonzepts nur dort realisiert werden, wo sie nicht im Widerspruch zu Lichteinfallswinkel oder Schattenwurf stehen. Sie können zudem nur durch einen vom Grossen Rat beschlossenen und referendumsfähigen Bebauungsplan ermöglicht werden. Jedes Hochhaus wird damit individuell beurteilt. Hochhäuser sind eine zweckmässige Lösung zum haushälterischen Umgang mit dem Boden, der eine knappe Ressource darstellt. Über Hochhäuser kann Wohnraum vermehrt werden, ohne immer mehr Landschaft überbauen zu müssen.

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Braucht das Klybeck ein weiteres Gebäude?

Das Areal Horburg Dreirosen weist vergleichsweise wenig Wohnungen auf und ist heute mit nur knapp 50% der zulässigen Ausnutzung überbaut. Mit Blick auf den Wohnraumbedarf und den haushälterischen Umgang mit dem Boden ist es wichtig, vorhandenes Baupotenzial wo möglich auszuschöpfen. Nur so kann der Druck auf den Bestand gemindert und das Zubauen der Landschaftsräume in der Schweiz gestoppt werden. Durch den angestrebten Neubau kann Wohnraum ohne Verlust des Bestandes realisiert werden. Auch mit dem Ergänzungsbau werden insgesamt nur etwa 75% der zulässigen Ausnutzung in Anspruch genommen. Mit dem Bau der Nordtangente wurde einerseits die Horburgstrasse verbreitert und andererseits mit der Veränderung des Strassenverlaufs ein neuer Horburgplatz geschaffen. Dabei kam es zum Abbruch von eingeschossigen Bauten. Mit einer Randbebauung sollte der neue Strassenverlauf wieder gefasst werden. Das Projekt aus dem Jahr 1995 wurde trotz Bewilligung nie umgesetzt. Das aktuelle Bauprojekt darf deshalb auch als städtebauliche Reparatur betrachtet werden, welche seit dem Bau der Nordtangente noch nicht umgesetzt wurde.

 

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Warum soll kurz vor und unabhängig vom Stadtteilrichtplan «Klybeck Plus» jetzt ein Hochhaus gebaut werden?

Dass die Arealentwicklung nun scheinbar kurz vor dem Stadtteilrichtplan kommt, hat mit der langen Zeit zu tun, die für die Planung des Neubaus bereits verstrichen ist. Insbesondere die Abklärungen mit dem Bundesamt für Strassen zur Teilüberbauung des Nationalstrassentunnels sowie die Arbeiten zur Unterschutzstellung der bestehenden Gebäude haben Zeit gebraucht. Das führt nun zu der vermeintlichen Parallelität mit der Arealentwicklung Klybeck Plus, die städtebauliche Klärung steht jedoch in Zusammenhang mit der Nordtangente.

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Wie sieht es mit dem Schattenwurf aus?

Bei der Planung neuer Hochhäuser gilt in Basel-Stadt der vom Verwaltungsgericht aufgestellte und vom Bundesgericht bestätigte Grundsatz, wonach der sogenannte 2-Stunden-Schatten im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen ist. Der 2-Stunden-Schatten ist ein Konstrukt, das den Schattenverlauf zur Tag- und Nachtgleiche am 21.3. bzw. am 23.9. nachzeichnet. Alle Punkte innerhalb des 2-Stunden-Schattens liegen mehr als zwei Stunden am Stück im Schatten dieses neuen Gebäudes. Der 2-Stunden-Schatten des geplanten Neubaus in der Siedlung Horburg fällt nur auf das eigene Areal. Dort werden aber tatsächlich einige wenige Wohnungen zusätzlich mehr als 2 Stunden am Stück verschattet. Die Verschattung steht aber dem Bedarf an neuem Wohnraum, dem Schutz der historisch wertvollen Siedlung inkl. dem bestehenden preisgünstigen Wohnraum sowie dem Erhalt der Grünräume gegenüber.

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Wirft der kleinere Gebäudeteil (28 m hoch) keinen Schatten?

Jedes Gebäude wirft abhängig von der Tageszeit und der Jahreszeit einen Schatten. Das Bau- und Planungsgesetz regelt die Höhe und Abstände von Gebäuden zueinander nicht mittels Schattenwurf, sondern durch den Lichteinfallswinkel. Dieser gilt in alle Himmelsrichtungen, unabhängig von der Tages- und Jahreszeit, und ist in den allermeisten Fällen strenger als die Schattenwurfregelungen. So auch hier. Mangels einer gesetzlichen Vorschrift wird der 2 Stunden-Schatten nach richterlicher Praxis bei Hochhäusern zusätzlich zu den anderen Aspekten in die Interessenabwägung miteinbezogen. Gemäss Richtplan und Brandschutzvorschriften gelten Gebäude ab 30 m Höhe als Hochhäuser. Aus diesem Grund wird der 2 Stunden-Schatten hier nur für den höheren Gebäudeteil dargestellt.

 

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Wird beim Hochhaus der Lichteinfallswinkel eingehalten? Werden benachbarte Wohnungen und Arbeitsplätze weniger Tageslicht haben?

Das kantonale Baurecht stellt die ausreichende Belichtung von Wohnräumen durch den sogenannten Lichteinfallswinkel sicher. Dieser wird vom Fussboden eines Geschosses mit sensiblen Nutzungen (vor allem Wohnen) an der Aussenfassade gemessen und führt von dort – je nach Wohnzone – in einem Winkel von 45° oder 60° nach oben. Mit einem Bebauungsplan kann in begründeten Fällen statt dem 45° der 60° Lichteinfallswinkel angewendet werden. Beim Hochhaus Horburg Dreirosen bildet der Strassenraum einen angemessenen Abstand zum Alters- und Pflegeheim Marienhaus. Der Neubau liegt auf der Nordseite des Marienhauses und wirft keinen Schatten auf das Gebäude. Zudem orientieren sich die Wohnräume des Marienhauses zum Innenhof. Ein Blick auf die Fassade zeigt, dass dort, wo sich die beiden Gebäude gegenüberstehen und der Lichteinfallswinkel angepasst werden muss, nur wenige Öffnungen im Gebäude bestehen, hinter denen sich aber keine sensiblen Nutzungen befinden.

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Warum wird der Neubau nicht am Standort des alten Ciba-Parkhauses gebaut?

Das Parkhaus nördlich der Siedlung Horburg Dreirosen befindet sich nicht im Eigentum der Anlagestiftung der Credit Suisse. Es ist der Industrie- und Gewerbezone zugeordnet und befindet sich, wie die Siedlung Horburg auch, im Inventar der schützenswerten Gebäude des Kantons Basel-Stadt. Das Parkhaus steht also nicht als Alternative zum Neubau Horburg zur Verfügung.

 

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Wird es mehr Verkehr geben durch die Mieterschaft der 100 neuen Wohnungen? Wo fliesst der Verkehr ab?

Gemäss aktuellem Stand sind auf dem Areal insgesamt 91 Parkplätze zu erwarten, 40 Parkplätze mehr als heute. Mit den insgesamt rund 260 Wohnungen auf dem Areal (nach Abschluss des Neubaus) liegt die Quote der Anzahl Fahrzeuge pro Haushalt bei 35% und damit leicht unter dem kantonalen Mittel der Anzahl Fahrzeuge pro Haushalt.
Bei einem spezifischen Verkehrspotenzial für Wohn-Parkplätze von 2,5 Fahrten pro Parkplatz und Tag ist bei 40 Parkplätzen mit zusätzlichen 120 Fahrten pro Tag zu rechnen. Zum Vergleich: Auf der Horburgstrasse verkehren täglich rund 6000 Fahrzeuge. Damit würden die zusätzlichen Fahrten nur 2% des bereits bestehenden Verkehrs ausmachen. Auch mit dem Ergänzungsbau werden insgesamt nur etwa 75% der zulässigen Ausnutzung in Anspruch genommen. (Quelle MapBS. Erhebungen von 2008 und 2017)

 

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Wie viele Parkplätze sind geplant?
Werden öffentliche Parkplätze abgebaut?

Es ist nicht geplant, im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Parkplätze auf der Allmend aufzuheben. Auf dem Areal bestehen heute 51 Autoparkplätze in zwei kreisförmigen Tiefgaragen und zwei eingeschossigen Nebenbauten. Mit dem Neubau soll eine der beiden Tiefgaragen durch eine etwas grössere Tiefgarage mit 66 Parkplätzen ersetzt werden. Damit wird auch der Ersatz des eingeschossigen Nebenbaus entlang der Badenweilerstrasse nötig. Auf dem Areal sind also insgesamt 91 Parkplätze zu erwarten, also 40 Parkplätze mehr als heute. Die Bauherrschaft will autoarmes Wohnen ermöglichen und beabsichtigt, im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes zusätzliche Massnahmen umzusetzen: Car-Sharing mit drei bis fünf eigenen, gemeinsam genutzten Fahrzeuge in der Einstellhalle, die von einem externen Anbieter (z.B. Mobility, Sharroo) betrieben werden (Buchungsportal, Wartung) und attraktive Veloabstellplätze (nahe Eingang, möglichst ebenerdig und gedeckt, sicher, inkl. Platz für Spezialräder, Veloanhänger und Ladeinfrastruktur für E-Bikes).

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Welchen Nutzen bringt das Projekt?

Die Weiterentwicklung des Areals bietet mehrfachen Nutzen: Aufgewertete Umgebungsflächen, zusätzliches Parkangebot für Autos und Velos, neue Abfuhr- und Recyclingstationen, ein neuer Kindergarten, neue Läden und ein Café, das den Horburgplatz beleben wird.

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Welche Kriterien erfüllt das Hochhaus?

Zu Beginn der Weiterentwicklung der Siedlung Horburg stand die gesamte vorhandene Bebauung zur Disposition und mehrheitlich wurden Vorschläge zu deren gesamtem Abbruch oder Teilabbruch gemacht. Die Siedlung ist im Inventar der kantonalen Denkmalpflege aufgeführt, hingegen nicht unter Schutz gestellt. Das Areal weist gegenüber der Zonenregelung hohe Nutzungsreserven auf. Der Vorschlag der Architekten Buchner Bründler beruht auf dem Erhalt der vier Längsbauten und der Ergänzung mit einem einzelnen zusätzlichen Baukörper, der einen Hochhausbereich aufweist. Diese Konfiguration ermöglicht die Weiterentwicklung der bestehenden Situation. Ein einzelner Pavillon muss für den Ergänzungsbau abgebrochen werden, bei den Zeilenbauten werden keinerlei Veränderungen notwendig. Auf einer kompakten Grundfläche kann somit weiteren Wohnraum mit 100 zusätzlichen Einheiten sowie Dienstleistungs- und Gastronomieflächen angeboten werden. Das Hochhaus kann entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen realisiert werden. Im äusseren Ausdruck wird eine Weiterführung der architektonischen Sprache der Bestandesbauten gesucht. Der zusätzliche Baukörper ergänzt das bestehende Wohnangebot über ein breites Spektrum an Wohnungen und nimmt somit Druck von den Bestandeswohnungen. Diese sollen mehrheitlich für Familien frei gemacht werden. 

 

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Wann werden die bestehenden Wohnhäuser der Siedlung saniert?

Eine Sanierung der bestehenden Häuser ist aktuell nicht geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt steht der Neubau im Fokus.

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Wer genehmigt den Bebauungsplan? Untersteht der Beschluss dem Referendum?

Der Bebauungsplan wird vom Grossen Rat beschlossen und untersteht dem fakultativen Referendum. «Fakultativ» bedeutet, wenn niemand gegen den Beschluss des Grossen Rates ein Referendum ergreift, wird der Beschluss ohne Abstimmung rechtskräftig. Dies im Gegensatz zum «obligatorischen» Referendum, das z.B. bei Änderungen der Verfassung zwingend ist.

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